48 an Dritte gab. Wie noch aufzuzeigen sein wird (E. 21.2.4 unten), ist auch die Behauptung, mit diesem Vorgehen hätte ein Auszug der K.________ SA verhindert werden sollen, zur Begründung des Vertragskonstrukts nicht überzeugend. Für die Kammer liegt der Schluss nahe, dass sich C.________ dazu bereit erklärte, weil ihn das Geschäft nichts kostete, dies vollständig fremdfinanziert werden konnte, er ansehnliche Honorare und Dividenden erwarten konnte und kein finanzielles Risiko trug. Die vollständige Fremdfinanzierung des Geschäfts und damit dessen Gelingen wurde dadurch begünstigt, dass A.__