Der Grund, weshalb C.________ zu diesem Vorgehen Hand bot, ist als innere Tatsache mangels eines Geständnisses keinem direkten Beweis zugänglich. Klar ist aus den bereits mehrfach dargelegten Gründen, dass es – mit Ausnahme seiner unglaubhaften Aussagen – keine Anhaltspunkte für eine Absicht zum Weiterverkauf