wenn die Verwaltung nicht mehr durch A.________ geführt wird (pag. 05 002 0055). Obwohl dieser Vertrag vordergründig namens der E.________ AG abgeschlossen wurde, deren Stempel auch bei der Unterschrift angebracht war, war er auf die Person von A.________ bezogen. Dazu passt, dass dieser namens der E.________ AG abgeschlossene Vertrag bekannt war, hingegen die Vereinbarung betreffend das Verwaltungshonorar vom 24. Juni 2008 verheimlicht wurde. Diese regelte im Wesentlichen denselben Vertragsgegenstand und sah eine höhere Entschädigung vor, wurde aber namens von A.________ privat geschlossen (pag. 04 001 0087 f.). Dass die eingeräumten Rechte an die Person von A.___