Der Verkauf der Grundstücke an die I.________ AG sowie die getroffenen Nebenvereinbarungen dienten gerade dazu, die Grundstücke den Geschwistern von A.________ vorzuenthalten und sie stattdessen für A.________ zu sichern. Die mit den Nebenvereinbarungen eingeräumten Rechte sollten wegen des bevorstehenden Prozesses bewusst nicht der E.________ AG, sondern A.________ persönlich eingeräumt werden. Dies zeigt sich nicht zuletzt am Verwaltungsvertrag vom 24. Juni 2008 (pag. 05 002 0052 ff.). In Ziff. 8 ergänzten C.________ und A.________ die standardisierte Vertragsvorlage um die Bestimmung, dass der Vertrag ohne Kündigung erlöscht, wenn die Verwaltung nicht mehr durch A.