22 947, Z. 10 ff.). Auch der Entwurf des Vertrages vom 19. Juni 2008 nennt den 23. Juni 2008 als Beurkundungsdatum (Verfahrensakten SK 11 48, pag. 35 01 0020 ff.). Der Entwurf des Vertrages vom 20. Juni 2008 enthält zudem betreffend Kaufpreistilgung eine anderslautende Regelung als der letztendlich am 24. Juni 2008 unterzeichnete Kaufvertrag, auf welchem die Nebenvereinbarungen basieren. So ist in Ziff. III.3. «Kaufpreistilgung» (Verfahrensakten SK 11 48, pag. 35 01 0041) die Tilgung des Kaufpreises von