Der gesamte zeitliche Druck passt zur bereits mehrfach erwähnten Appellationsverhandlung vor dem Obergericht am 25. Juni 2008, zumal der behauptete Weiterverkauf aller Grundstücke an einen Investor erst in einigen Monaten vorgesehen sein soll. In diesem Zusammenhang auch zu erwähnen ist der überarbeitete Entwurf des Kaufvertrages betreffend die Grundstücke vom 20. Juni 2008, in welchem als Beurkundungsdatum der 23. Juni 2008 vorgesehen war (Verfahrensakten SK 11 48; pag. 35 01 0035 ff.), obwohl gemäss C.________ als Termin der 24. Juni 2008 beim Notar abgemacht worden sei (pag. 22 947, Z. 10 ff.).