__ AG zum vordefinierten Preis. Auch dies kann nicht im wirtschaftlichen bzw. finanziellen Interesse von C.________ gewesen sein. Nach Auffassung der Kammer entsprachen alle in den Verträgen enthaltenen Ziffern dem wirklichen Willen von A.________ und C.________ beim Abschluss der Nebenvereinbarungen. Der Erwerb der Grundstücke durch die I.________ AG wurde vollständig fremdfinanziert (pag. 05 002 0015, Z. 511 ff.). Zumindest betreffend das Darlehen der E.________ AG mussten während 10 Jahren vertraglich voraus vereinbarte Teilrückzahlungen geleistet werden. Wie beabsichtigt und budgetiert (vgl. pag.