Die I.________ AG als Käuferin der Grundstücke schloss gleichentags einen Kaufrechtsvertrag über dieselben Grundstücke als Kaufrechtsbelastete und somit potentielle Verkäuferin ab, bei welchem sie und somit C.________, wie oben dargestellt, finanziell benachteiligt wäre. Entgegen den Behauptungen der Beschuldigten ist diese Ziff. IV.1. nicht auf eine fehlerhafte Vertragsredaktion zurückzuführen. Dies zeigt sich auch anhand des gleichentags abgeschlossenen Kaufrechtsvertrages betreffend die Aktien der I.________ AG. Aus Sicht von C._