__ AG auch der Vermögenszuwachs wachsen, der A.________ bei Ausübung des limitierten Kaufrechts betreffend die Grundstücke anfiele. Für die I.________ AG bzw. C.________ bewirkte die Bestimmung auf der anderen Seite, dass der durch A.________ zu bezahlende Kaufpreis bei Ausübung des Kaufrechts tiefer würde, je mehr der vertraglich bestimmten Darlehensteilrückzahlungen durch sie an die E.________ AG bezahlt würden. Eine derartige Vertragsbestimmung macht aus Sicht der Kaufrechtsbelasteten I.________ AG absolut keinen Sinn. Die I._____