44 Vertrages reduzierte sich der Ausübungspreis um diejenigen Beträge, welche die I.________ AG zur Tilgung des von der E.________ AG gewährten Darlehens sowie zur Amortisation von Hypotheken leistete (pag. 04 001 0083; vgl. den Darlehensvertrag in den Verfahrensakten SK 11 48, pag. 35 01 0007 f.). Die Bestimmung hätte zur Folge, dass der Kaufpreis für A.________ in dem Umfang tiefer ausfiele, als die Schuld bei der E.________ AG durch die I.________ AG getilgt würde. Damit einhergehend würde mit jeder Darlehensrückzahlung an die E.________ AG auch der Vermögenszuwachs wachsen, der A.__