_ somit das Vertragskonstrukt nicht schlüssig zu erklären. Dass sämtliche, seinen Angaben zuwiderlaufende Vertragsbestimmungen bloss versehentlich aufgenommen und unterzeichnet worden seien, sind reine Schutzbehauptungen, umso mehr, wenn seine langjährige Erfahrung in dieser Branche berücksichtigt wird. 21.2.3 Der Hintergrund des Vertragskonstrukts Wie in E. 21.2.2. oben dargelegt, sind die Aussagen beider Beschuldigten zum Hintergrund des Vertragskonstrukts nicht glaubhaft. Der vereinbarte Kaufpreis für die Grundstücke war gemäss dem rechtskräftigen Urteil SK 11 48 grundsätzlich marktkonform.