43 gend) - dies wiederum nur mit Zustimmung von A.________ - Risiken bestanden. Ein allfälliger Gewinn aus dem Weiterverkauf wäre zwar der I.________ AG angefallen. Diese hätte sich A.________ zum vorbestimmten Ausübungspreis jedoch sogleich aneignen können (vgl. Kaufrechtsvertrag betreffend Aktien vom 24. Juni 2008). Der als Grund angegebene anstehende Verkauf mehrerer Liegenschaften (samt den von der E.________ AG gekauften Liegenschaften) an einen Investor ist nicht nachvollziehbar.