05 002 0095, Z. 240). Fehlerhafte Vertragsredaktionen in derart vielen, mithin zentralen Punkten kann ausgeschlossen werden. Und die Begründung, warum er nur die handschriftliche Vereinbarung vom 23. Juni 2008, nicht aber die Nebenvereinbarungen vom 24. Juni 2008 eingereicht hat, obwohl er die Einreichung des schriftlichen Vertrages zusicherte, mit «nicht mehr gross wissen, was er alles unterschrieben habe», «sehr unter Druck stehend», «sehr arbeitsüberlastet», «glaubs beim Notar geblieben und nicht bis zu ihm gekommen (pag.