Gesellschaft Grundstücke verkauft, bei den auf den Grundstückskaufvertrag bezugnehmenden Nebenvereinbarungen nicht sie selber Vertragspartei und somit Kaufrechtsberechtigte wird. Dies zeigt nach Ansicht der Kammer bereits auf, dass ein direkter oder indirekter Rückkauf der Liegenschaften durch A.________ als Privatperson von Anfang an geplant war. Dazu passt die Aussage von A.________: «Und wir wollten ja die Firma weiterführen. Mit Firma weiterführen meine ich die I.________ AG weiterführen.» (vgl. pag. 05 001 0008, Z. 262 ff. und pag. 05 001 0009, Z. 294 ff.) Aus alldem ist mit dem WSG zu folgern, dass die Aussagen von A.________ nicht glaubhaft sind.