___ jedoch an, sich nicht mehr erinnern zu können. Dabei fällt auf, dass sie andere, denselben Zeitraum betreffende Umstände noch sehr genau wusste, so beispielsweise, wie das Verwaltungshonorar bestimmt worden und dieses nicht wie vereinbart ausbezahlt worden sei (pag. 22 932, Z. 36 ff.). Insgesamt offenbarten die Befragungen ein sehr selektives Erinnerungsvermögen. Ergänzend gilt es festzuhalten, dass keine wirtschafts- und gewinnorientierte Gesellschaft Grundstücke verkauft, bei den auf den Grundstückskaufvertrag bezugnehmenden Nebenvereinbarungen nicht sie selber Vertragspartei und somit Kaufrechtsberechtigte wird.