05 002 0095, Z. 240). Die vorliegend zu prüfenden Nebenvereinbarungen waren bereits im Zivilverfahren C03 10 760 Beweismittel und werden seit diesem Zeitpunkt thematisiert. Die zentralen Eckpunkte der Vereinbarungen, so beispielsweise, wie der Ausübungspreis für das Kaufrecht an den Aktien bestimmt wurde (pag. 22 928, Z. 16 ff.); weshalb sich der Ausübungspreis für das Kaufrecht an den Grundstücken reduzieren sollte (pag. 22 929 f., Z. 31 ff.); weshalb im handschriftlich vereinbarten Kaufrecht noch ein Zwischenverkauf vorgesehen war, dieser später jedoch ausdrücklich ausgeschlossen wurde (pag.