40 dern die Tatsache, dass die Grundstücke nicht ihren Geschwistern anfallen sollten (so vor der Kammer pag. 22 927, Z. 27 f.). Zum Aussageverhalten von A.________ sind letztlich die an den erst- und oberinstanzlichen Einvernahmen mehrmals geltend gemachten Erinnerungslücken zu würdigen. Die Vereinbarungen vom 24. Juni 2008 waren derart originell und umfangreich, dass dazu im Vorfeld grössere Überlegungen haben angestellt werden müssen. Die Verhandlungen haben gemäss C.________ über eine Woche (pag. 22 947, Z. 21 ff.) bzw. bis zu 2 Monate gedauert (pag. 05 002 0095, Z. 240).