__ AG darum gegangen sei, dass die Grundstücke weitergeführt würden (pag. 05 001 0009, Z. 298 ff.). Bei einem Weiterverkauf durch C.________ bzw. die I.________ AG hätte sie die Grundstücke «verloren» und diese wären ins Eigentum eines Dritten überführt worden. Der Verkauf der Grundstücke an die I.________ AG machte nur insoweit Sinn, als sie nicht im Eigentum der E.________ AG stehen sollten, wie A.________ am 10. Dezember 2019 gegenüber der Staatsanwaltschaft angab (pag. 05 001 0009, Z. 299 f.). Grund dafür waren allerdings entgegen ihren Aussagen keine geschäftlichen Umstände, son-