38 (pag. 22 926 ff.). In Anbetracht des umfassenden, detaillierten Vertragswerks, mit dem beinahe jede erdenkliche Eventualität geregelt und der Zugriff von A.________ auf die Grundstücke in jeder Hinsicht abgesichert wurde, ist auch dies eine reine Schutzbehauptung. Es war für sie als langjährige Geschäftsführerin und in unternehmerischen Belangen geschulte Person zweifellos ersichtlich, dass sie als Privatperson durch die Nebenvereinbarungen massiv begünstigt wurde. Dies umso mehr in Anbetracht der gesamten, zuvor aufgezeigten Familiengeschichte (vgl. E. II. oben).