_ abgewickelt und ihre Eintragung im Handelsregister veröffentlicht. Mit anderen Worten wurden die Nebenvereinbarungen erst offengelegt, als das Gerichtsgutachten samt Ergänzung, in dem der Verkauf der Grundstücke im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Interessen der E.________ AG beurteilt wurde (Verfahrensakten C03 10 760, pag. 275 ff. und pag. 336 ff.), - die wesentliche Frage im Zivilprozess - vorlag und die Übertragung der I.________ AG auf A.________ vollzogen war. Dasselbe Verhalten zeigte sich bereits an der Appellationsverhandlung im Anfechtungsprozess am 25. Juni 2008, als A.________ den Verkauf der Grundstücke am Vortag verschwieg (Verfahrensakten Z 04 3199, pag.