37 In diesem Zusammenhang fällt weiter auf, dass A.________ (ebenso C.________; vgl. dazu nachfolgend) die Nebenvereinbarungen während einer langen Zeit verschwieg und trotz mehrmaliger Aufforderung zur Einreichung erst offenlegte, als sie die Aktien der I.________ AG erworben hatte und im Handelsregister eingetragen war. Im Zivilverfahren C03 10 760 wurden sie und die I.________ AG bereits im Jahr 2014 gerichtlich aufgefordert, die in der Honorarnote von Notar AA.________ als nicht taxierte Leistungen ersichtlichen Vereinbarungen einzureichen (Verfahrensakten C03 10 760, pag.