_ festgehalten wurde, dass der Verkauf aus geschäftlicher Sicht eine valable Möglichkeit zur Realisierung stiller Reserven gewesen sei, eine Überschuldung abgewendet habe und den Interessen der E.________ AG zumindest nicht offensichtlich zuwidergelaufen sei (Verfahrensakten C03 10 760, pag. 279 und pag. 282), ist es bei diesen Gegebenheiten für die Kammer evident, dass die Motivation von A.________ nicht auf die Rettung der E.________ AG gerichtet war.