__ AG vorenthalten wollte. Der Zeitpunkt der Vertragsschlüsse zeigt auf, dass das Geschäft im Hinblick auf den drohenden Verlust der Aktien der E.________ AG erfolgte. Was die Beschuldigten dazu vorbrachten, überzeugt nicht (dazu nachfolgende Erläuterungen). 21.2.2 Aussageverhalten der Beschuldigten A.________ machte zusammengefasst geltend, der Verkauf der Grundstücke habe der Rettung der E.________ AG gedient, die andernfalls in Konkurs geraten wäre, und ihr sei sehr wichtig gewesen, dass es mit den Grundstücken «weitergehe» (pag. 05 001 0011, Z. 365 ff.; pag. 05 001 0014 f., Z. 496 ff.).