__ AG an die Konkursmasse der Z.________ AG verurteilt worden war, und einen Tag vor der Appellationsverhandlung in dieser Sache, abgeschlossen. Die Umstände und der Inhalt des Vertragskonstrukts lassen beweismässig keinen anderen Schluss zu, als dass der Verkaufsentscheid betreffend Grundstücke aufseiten der E.________ AG nicht geschäftlich begründet, sondern einzig durch private Interessen von A.________ gefällt wurde, welche sich durch die Nebenvereinbarungen privat finanziell absichern und ihren Geschwistern die E.________ AG vorenthalten wollte.