Die oben beschriebenen Verträge, die grösstenteils am 24. Juni 2008 abgeschlossen wurden, bedeuteten objektiv betrachtet einerseits, dass die E.________ AG das Eigentum an den Grundstücken O.________, AO.________ und Q.________ verlor. Andererseits bewirkten sie, dass A.________, die beim Verkauf als einziges Verwaltungsratsmitglied für die E.________ AG handelte, während zehn Jahren die Möglichkeit hatte, die Grundstücke direkt oder indirekt zu einem vorbestimmten Preis zu erwerben. Die Liegenschaften durften durch die I.________ AG ohne das