Kaufgegenstand bildeten sämtliche 100 Namenaktien der Gesellschaft. A.________ kaufte sämtliche Aktien mit Übergang von Nutzen und Gefahr per 20.12.2016 und der Kaufpreis der Aktien wurde auf CHF 300'000.00 bestimmt. Aus Ziff. X der Vereinbarung ergibt sich, dass die Parteien bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern ein Ruling eingeholt hatten, welches einen Grundstückverlust von CHF 2'143'323.00 bestätigte.