für die Verwaltung der Liegenschaften eine jährliche pauschale Entschädigung von CHF 60'000.00 zu. Unter dem Titel "Ansprüche Dritter" wurde sodann folgendes geregelt: "Sämtliche Ansprüche, die die Mutter und die Geschwister von Frau A.________, nämlich Frau AY.________, Frau S.________ und/oder Herr Y.________ gegenüber der I.________ AG geltend machen, werden von Frau A.________ unter vollständiger Entlastung der I.________ AG übernommen." (pag. 04 001 0087 f.).