Gemäss dem Vertrag war A.________ für die Verwaltung der Liegenschaften zuständig und erhielt dafür eine Entschädigung von drei Prozent von den gesamten Netto- Jahresmietzinseinnahmen. Schliesslich wurde in Ziff. 8 festgehalten, dass dieser Vertrag ohne Kündigung erlischt, wenn die Verwaltung nicht mehr durch A.________ ausgeführt wird. Seitens der Beauftragten wurde bei der Unterschrift der Stempel der E.________ AG angebracht (pag. 05 002 0052 ff.).