Hervorzuheben ist, dass die Vereinbarung offenbar Bezug auf den Grundstückskaufvertrag vom 24. Juni 2008 nahm, der noch nicht öffentlich beurkundet, aber in Grundzügen offenbar bereits beschlossen war. 21.1.6 Verwaltungsvertrag vom 24. Juni 2008 Zum Verwaltungsvertrag hielt das WSG fest (pag. 22 531): Weiter befindet sich in den Akten ein Verwaltungsvertrag vom 24.06.2008 zwischen der I.________ AG als Auftraggeberin und A.________ als Beauftragte, wobei bei letzterer auch die E.________ AG aufgeführt ist. Gemäss dem Vertrag war A.______