21.1.5 Handschriftliche Kaufrechtsvereinbarung vom 23. Juni 2008 Einen Tag zuvor hatten die Beschuldigten bereits eine Vereinbarung geschlossen, mit der A.________ das Recht eingeräumt werden sollte, die zu veräussernden Grundstücke zu erwerben (vgl. die Zusammenfassung des WSG, pag. 22 531): In den Akten findet sich eine handschriftlich verfasste Vereinbarung zwischen C.________ und A.________ vom 23.06.2008. Gemäss dieser erhält A.________ die Möglichkeit, die von der E.________ AG zu verkaufenden Immobilien an die I.________ AG innerhalb der nächsten zehn Jahre zum Preis von CHF 9'100'000.00 und zusätzlich allen C._____