Dieses Kaufrecht ist vorläufig im Grundbuch nicht vorzumerken. Die Kaufrechtsberechtigte ist befugt, jederzeit die Vormerkung des Kaufrechtes auf den Grundstücken O.________, AO.________ und Q.________ zu verlangen. Die Kaufrechtsbelastete ist verpflichtet, auf erstes Begehren der Kaufrechtsberechtigten zur Vormerkung des Kaufrechtes Hand zu bieten. 2. Ausübung […] 3. Belastung der Vertragssache. Die Kaufrechtsbelastete verpflichtet sich, die Grundstücke O.__