Die E.________ AG habe der I.________ AG ein Darlehen von CHF 3'000'000.00 stehen lassen. Die Verzinsung und Abzahlung werde in einem separaten Darlehensvertrag geregelt. Unter dem Titel "III. Kaufrecht" wurde Folgendes festgehalten: "1. Einräumung eines Kaufrechtes. Die I.________ AG räumt Frau A.________ an den Grundstücken O.________, AO.________ und Q.________ ein vererbliches und übertragbares Kaufrecht ein. Das Kaufrecht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert zehn Jahre. Die Einräumung dieses Kaufrechtes erfolgt unentgeltlich. Dieses Kaufrecht ist vorläufig im Grundbuch nicht vorzumerken.