21. Beweiswürdigung der Kammer 21.1 Vorhandene Beweismittel, insbesondere Verträge vom 23. und 24. Juni 2008 Die Vorinstanz hat die verfügbaren Beweismittel ausführlich zusammengefasst. Es wird vorab auf deren korrekte Ausführungen verwiesen (pag. 22 507 ff., vgl. auch E. 21.1.1 ff. unten). Für die oberinstanzlichen Beweisergänzungen, insbesondere