Der Ausübungspreis für das Kaufrecht betreffend die Grundstücke habe sich um bis zu CHF 2 Mio. gesenkt. Diese konkreten Aussichten auf Vermehrung der Aktiven hätte die E.________ AG wahrgenommen, wenn sie die Gelegenheit dazu gehabt hätte. Die Nebenvereinbarungen hätten dem wirklichen Willen von A.________ und C.________ zum Durchbruch verhelfen sollen und seien erst auf Strafandrohung hin ausgehändigt worden.