Aufgrund des unberechtigten Bezugs von CHF 1.1 Mio. vom Geschäftskonto der E.________ AG sei deren geschütztes Eigenkapital nicht mehr vorhanden gewesen. Jeder weitere Schaden stelle somit im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Einpersonen-AG einen relevanten Eingriff in das geschützte Reinvermögen dar. Die Kaufrechte hätten es ermöglicht, Vermögenswerte von CHF 9 Mio. zu einem Bruchteil des Werts zu erwerben. Die Reduktion des Ausübungspreises, der Wertzuwachs der I.________ AG und die (privat) bezogenen Dividenden würden klarmachen, dass die Kaufrechte einen Wert aufgewiesen haben müssten.