30 sinnvoll gewesen. Die Konditionen der Nebenvereinbarungen seien aufgrund des persönlichen Verhältnisses zwischen A.________ und C.________ derart günstig ausgefallen. Wie die Staatsanwaltschaft zunächst selbst festgehalten habe, wären diese Konditionen keinem beliebigen Dritten gewährt worden. Die Nebenvereinbarungen seien auch der Tatsache geschuldet gewesen, dass eine Übernahme der Liegenschaften durch Y.________ habe verhindert werden sollen, da andernfalls die K.________ SA ausgezogen wäre.