_ wenig Liquidität vorhanden gewesen. Die negative Geschäftsentwicklung habe schon seit Jahren vorgelegen und durch den Verkauf der Grundstücke abgefedert werden können. Der Zeitpunkt des Verkaufs habe nichts zu bedeuten, zumal die Anfechtungsklage bereits im Jahr 2004 eingereicht worden sei. Der Verkauf sei auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen. Beim Verkauf seien die Interessen der E.________ AG gemäss gutachterlicher Feststellung gewahrt worden. Der E.________ AG irgendwelche Rechte einzuräumen, sei in Anbetracht der desolaten Finanzlage nicht