_, wonach einzig der bevorstehende Konkurs der E.________ AG den Verkauf veranlasst habe und die Nebenvereinbarungen nur hätten regeln sollen, was mit den Grundstücken passiere, wenn der Weiterverkauf nicht klappen würde, stufte das WSG als Schutzbehauptungen ein. Ebenso die Aussage, dass ihr einfach wichtig gewesen sei, dass die Liegenschaften weiterlaufen würden. Gemäss dem WSG hätten die Kaufrechte nur aus Sicht von A.________ einen Sinn gemacht; sie sei «wie wild» auf die Liegenschaften gewesen.