__ AG geraten. Anschliessend nahm das WSG eine Würdigung der Auswirkungen der Nebenvereinbarungen vor. Durch die Veräusserung der vorerwähnten Grundstücke habe die E.________ AG die Berechtigung an, den Zugriff auf und den Nutzen aus den Grundstücken verloren. A.________ habe sich durch die Nebenvereinbarungen und die darin enthaltenen Bestimmungen, so etwa den Ausschluss des Weiterverkaufs der Grundstücke und der Aktien an der I.________ AG, ständigen Zugriff auf die Grundstücke gesichert. Durch die gesamten vertraglichen Abreden habe A.________ die Grundstücke faktisch für sich selbst herausgelöst.