__ AG sowie der entsprechende Zeitpunkt des Werts/Schadens. Weiteres Beweisthema sind das Wissen und Wollen beider Beschuldigten in Bezug auf sämtliche vorgenannten unbestrittenen und (gegebenenfalls) bestrittenen Elemente des Sachverhalts, wie auch insbesondere in Bezug auf die A.________ vorgeworfene Absicht, sich ohne Ersatzbereitschaft einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, auf den sie keinen Anspruch hatte.