Zugleich beauftragte die I.________ AG, handelnd durch C.________, die E.________ AG, handelnd durch A.________, mit der Verwaltung der Liegenschaften zu einem Honorar von 3% der gesamten Netto-Jahresmietzinseinnahmen (pag. 05 002 0052 ff.). Es wurde vereinbart, dass der Vertrag ohne Kündigung erlischt, wenn die Verwaltung nicht mehr durch A.________ ausgeführt wird (pag. 05 002 0055). Am selben Tag schloss A.________ (privat) mit der I.________ AG, handelnd durch C.________, einen öffentlich beurkundeten Vertrag, in welchem A.___