18. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt 18.1 Unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass A.________ am 24. Juni 2008 in ihrer Funktion als einziges und einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied sowie Präsidentin des Verwaltungsrats der E.________ AG einen Kaufvertrag mit der I.________ AG schloss, handelnd durch C.________ als deren einziges und einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats (pag. 05 001 0087 ff.). Mit dem Kaufvertrag verkaufte die E.________ AG die Grundstücke O.________, AO.________ und Q.________ zu einem Preis von gesamthaft CHF 9'000'000.00. Zugleich beauftragte die I._____