25 AG zu übertragen, dieser zur Verfügung zu stellen oder zu deren Gunsten auszuüben. Auch im letzten Lemma der Anklageschrift wird ausgeführt, A.________ habe ihre organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflichten «insbesondere durch die Nichtablieferung der mit den Nebenvereinbarungen vom 24. Juni 2008 unentgeltlich erworbenen (Kauf-) Rechte und den im Nachgang dazu erfolgten Erwerb der I.________ AG» verletzt (pag. 16 002 0003).