Als Verwaltungsratspräsidentin der E.________ AG sei sie verpflichtet gewesen, diese mit diesen Nebenvereinbarungen unentgeltlich erworbenen Rechte an die E.________ AG zu übertragen. Sie habe diese jedoch im eigenen Interesse für sich behalten und dadurch unentgeltlich, zudem durch Nichtverkaufs- und Nichtbelastungsverpflichtungen gesicherte, Rechte erworben, die verkauften Grundstücke mittelbar über den Erwerb der I.________ AG von C.________ während zehn Jahren zum Kaufpreis von CHF 100'000.00 bzw. CHF 50'000.00 nach fünf Jahren zu erwerben oder unmittelbar durch Kauf der Grundstücke von der I.___