durch die E.________ AG an die I.________ AG veräussert zu haben. Die Grundstücke hätten zu dieser Zeit 90% der Aktiven und den Hauptertragsfaktor gebildet. Im Zuge dieser Grundstückgeschäfte habe sich A.________ in eigenem Nutzen Nebenvereinbarungen, nämlich die Kaufrechtsverträge vom 24.06.2008 betreffend die Aktien der I.________ AG und die Grundstücke O.________, AO.________ und Q.________ sowie die Vereinbarung vom 24.06.2008 betreffend Verwaltungshonorar mit C.________ bzw. der I.________ AG abgeschlossen. Als Verwaltungsratspräsidentin der E.___