__ AG an die I.________ AG. Die Nebenvereinbarungen vermöchten am massgebenden Sachverhalt, der rechtskräftig beurteilt worden sei, nichts zu ändern. Zum Vorwurf, wonach A.________ die Nebenvereinbarungen pflichtwidrig nicht an die E.________ AG übertragen habe, führte die Staatsanwaltschaft in der Nichtanhandnahmeverfügung aus, es könne ausgeschlossen werden, dass die I.________ AG eine derartige Vereinbarung auch mit der E.________ AG ge-