14. Beschluss SK 17 428 vom 22. August 2018 Gestützt auf die im zivilrechtlichen Verfahren C03 10 760 entdeckten Nebenvereinbarungen erstattete die Straf- und Zivilklägerin E.________ AG mit Eingabe vom 18. August 2017 neuerlich Strafanzeige gegen A.________ und C.________ (pag. 04 001 0001 ff.). Es wurde zunächst geprüft, ob der rechtskräftige Freispruch im Verfahren SK 11 48 einer neuerlichen Untersuchung entgegenstehe.