im Darlehensvertrag, dass die Forderung mit der Abgangsentschädigung verrechnet würde. Dieses Vorgehen zeigt die Intention von A.________ klar auf: Sie wollte mit den Restmitteln der E.________ AG die Übernahme durch die Privatkläger S.________ und Y.________ verhindern oder andernfalls finanziell abgesichert sein, indem sie für die Abgangsentschädigung von CHF 1,5 Mio. bereits vorgängig eine für sie günstige Verrechnungssituation schuf. Ein anderer Beweggrund für die Überweisung der CHF 1,1 Mio. ist nach dem Gesagten nicht ersichtlich.