20 Die dagegen von der E.________ AG geführte Beschwerde wurde vom Bundesgericht mit Urteil 6B_824/2011 vom 17. August 2012 abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Zur Überweisung von CHF 1.1 Mio. von der E.________ AG auf ein Privatkonto von A.________ wurde im Urteil SK 11 48 ausgeführt, dieses sei nicht mit ausreichend freiem Eigenkapital gedeckt gewesen. Selbst wenn die Überweisung ein Darlehen an A.__