Das zur weiteren Kaufpreistilgung an die I.________ AG gewährte Darlehen habe sie zu schlechteren Konditionen abgeschlossen, als die dadurch abgelöste Hypothek und sie habe die Zustimmung zur Ablösung der Hypothek trotz der anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung gegeben. Dadurch habe sie bewirkt, dass die Grundstücke unter dem Verkehrswert, sogar unter dem Buchwert veräussert und die bestehenden stillen